AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 17.03.2011

1. Vertragliche Grundlagen

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen und/oder Lieferungen der iProspect GmbH (iProspect) im In- und Ausland.
1.2 Rangfolge der vertraglichen Regelungen
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:
a) Individualvertraglich vereinbarte Verträge;
b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
c) Gesetzliche Vorschriften.
Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Die AGB von iProspect gelten dabei ausschließlich. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3 Art der Dienste und Produkte
iProspect erbringt Dienstleistungen (§ 611 BGB) im Online-Marketing, insbesondere in den Bereichen SEO, SEM, Social-Media Marketing, Linkbuilding und Display Werbung. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von iProspect. Maßgeblich für den werblichen, technischen und marketingmäßigen Inhalt der von iProspect zu erbringenden Leistungen ist das Vertragsangebot, welches verbindlicher Vertragsbestandteil wird. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, erbringt iProspect in keinem Falle eine werkvertragliche Leistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Dies gilt auch dann, wenn einzelne erbrachte Leistungen durch Gegenzeichnen von Leistungsprotokollen, Stundenzetteln oder sonstigen Leistungsbestätigungen vom Kunden abgenommen, d.h. deren Erbringung als solche bestätigt werden.

2. Inhalt der Leistungen

2.1 Mitwirkungspflichten / Keywords
Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um iProspect die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen zu ermöglichen. Er wird iProspect insbesondere alle zur Erbringung der Marketingleistungen erforderlichen Informationen und Daten übermitteln. iProspect wählt in den Bereichen SEM und SEO gebuchte Keywords und Werbetexte entsprechend der allgemeinen Vorgaben des Kunden und den Kampagnenzielen aus. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit gebuchte Keywords und Anzeigentexte einzusehen und zu überprüfen. Der Kunde wird iProspect darüber informieren, wenn einzelne Keywords und/oder Anzeigen nicht geschaltet werden sollen. Die inhaltliche Verantwortung liegt insoweit beim Kunden.
2.2 Suchmaschinenplatzierung
Die Marketingleistungen von iProspect, insbesondere in den Bereichen Linkbuilding und SEO zielen darauf ab, für den Kunden eine hohe Suchmaschinenplatzierung (z.B. bei Google) zu erzielen. iProspect weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Platzierung bei Suchmaschinen von sehr vielen Faktoren abhängt, welche sich auch laufend verändern. Eine bestimmte Positionierung ist daher vertraglich nicht geschuldet. Im Bereich Linkbuilding wird darauf hingewiesen, dass eine Platzierung maßgeblich vom Page-Rank der Verlinkungen abhängt und insoweit ein Leistungserfolg, im Sinne einer bestimmten Platzierung innerhalb der Suchergebisse, nicht geschuldet wird.
2.3 Social Media
Marketing im Bereich Social-Media wird maßgeblich durch User beeinflusst, welche pro-aktiv Produkte und/oder Dienstleistungen des Kunden bewerten und weiterempfehlen können. Die Einflussnahme auf diese öffentliche Meinungsbildung durch iProspect ist beschränkt. Insoweit weist iProspect ausdrücklich darauf hin, dass sich die öffentliche Meinungsbildung in Form von Beiträgen auf Social-Media Plattformen auch kritisch oder negativ entwickeln kann. Rechtliche Ansprüche gleich welcher Art können wegen einer fehlenden inhaltlichen Verantwortlichkeit von iProspect insoweit nicht geltend gemacht werden. iProspect bemüht sich, die Werbe- und Anzeigerichtlinien der jeweils gebuchten Social-Media Plattform (insbesondere Facebook) zu beachten. Eine rechtliche Verantwortlichkeit und/oder Rechtsansprüche bei (angeblichen) Verletzungen dieser Bestimmungen kann seitens iProspect jedoch wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Netzwerke und Regelungen, die sich ihrerseits laufend ändern und zum Teil internationalen Bestimmungen unterliegen nicht übernommen werden. Die rechtliche Prüfung der entsprechenden Kampagnen obliegt insoweit dem Kunden.

3. Sicherung der Leistungen

3.1 Gewährleistung
Die Gewährleistung für Dienst- und Beratungsleistungen ergibt sich unabhängig von den gebuchten Marketingleistungen aus den gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertrages, §§ 611 ff BGB.
3.2 Haftung
Die Haftung von iProspect ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht
soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von iProspect oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von iProspect beruhen,
für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit iProspect vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
iProspect prüft verwendete Keywords weder markenrechtlich, noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit beim Kunden. Sofern iProspect von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde iProspect auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung.
3.3 Subunternehmen
iProspect steht es im eigenen Ermessen und Umfang frei, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderweitiges vereinbart.
3.4 Abwerbung
Der Kunde verpflichtet sich dazu, den bei ihm eingesetzten Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird vereinbart.
3.5 Datenschutz
iProspect verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern, sowie, diese an iProspect im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit weitergeben darf und insbesondere die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Der Kunde stellt iProspect hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.
3.6 Vertraulichkeit / Exklusivität
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für sämtliche Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, besteht hinsichtlich sämtlicher beauftragter Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Exklusivität, d.h. der Kunde darf keinen Dritten mit der Leistungserbringung beauftragen und die Leistungen (insbesondere im Bereich SEM) nicht selbst durchführen.
3.7 Laufzeit / Außerordentliche Kündigung
Sämtliche Marketingleistungen werden in der Regel als Dauerschuldverhältnis erbracht. Sofern nicht anderweitig im Angebot geregelt, ist eine Kündigung frühestens nach einem Vertragsjahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres in schriftlicher Form möglich. Sollte eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, verlängert sich das jeweilige Vertragsverhältnis um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Bei Dauerschuldverhältnissen besitzt iProspect im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor. § 119 der Insolvenzordnung bleibt unberührt. iProspect hat das Recht, bei Zahlungsverzug und mangelhafter Mitwirkung durch den Kunden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten und/oder auszusetzen.
3.8 Zahlungen
Soweit nichts Anderweitiges vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. iProspect behält sich nach eigenem Ermessen vor, Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug des Kunden richten sich die Ansprüche von iProspect nach den gesetzlichen Verzugsregelungen. iProspect steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesenen höheren Verzugsschaden diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
3.9 Urheberrechte / Referenzen
Soweit iProspect im Rahmen der Leistungen für den Kunden schutzrechtsfähige Leistungen entwickelt, stehen iProspect sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte hieran zu. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe ist untersagt. Google Accounts werden dabei als urheberrechtsschutzfähige Leistung angesehen. Die Einsichtnahme des Accounts durch den Kunden ist während der Laufzeit des Vertrages zulässig. Der Kunde räumt iProspect das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo im Rahmen von Werbung als Referenz zu benutzen.

4. Allgemeine Bestimmungen

Sämtliche Geschäftsbeziehungen von iProspect unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Geschäftssitz von iProspect. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Hamburg. iProspect ist berechtigt, nach eigener Wahl, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. iProspect behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen unterrichtet iProspect den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Sollte der Kunde der Änderung der Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Schreiben an die Geschäftsadresse von iProspect widersprechen, gelten die geänderten Bedingungen als vom Kunden angenommen. Für den Fall, dass der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, behält sich iProspect das Recht zur Kündigung vor.

5. Mediationsklausel

Die Parteien werden versuchen, alle Probleme, die bei der Durchführung dieses Vertrages entstehen, gütlich durch Verhandlungen zu lösen. Gelingt es den Parteien nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 60 Tagen nach der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen gütlich beizulegen, werden sie ein Mediationsverfahren gemäß der Verfahrensordnung der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V. (gwmk) durchführen. Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden. Durch diese Vereinbarung ist keine Partei gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.