Last update: 6/1/2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der iProspect GmbH, Stand Juni 2024

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) der iProspect GmbH („Agentur“ oder iProspect), gelten für alle Verträge zwischen iProspect GmbH und ihren Kunden über die vereinbarten Kommunikations- dienstleistungen. Für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich und schriftlich (E-Mail nicht ausreichend) vereinbart. Agentur behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen, damit verbundene Leistungsbeschreibungen, Leistungsinhalte und Vergütungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die Änderungen werden rechtzeitig, jedoch spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft treten, bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Agentur wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens und den Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen hinweisen. Widerspricht der Kunde, so steht ihm ein Kündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen zu. Ein Anspruch auf Leistungserfüllung nach Maßgabe der vor der Änderung geltenden Nutzungsbedingungen besteht nicht.

1. Vertragsgegenstand

1.1 iProspect, ist ein Full-Service-Dienstleister für digitales Performance-Marketing und übernimmt im Vertragsgebiet sämtliche Kommunikations- dienstleistungen wie sie unter Ziffer 2 festgelegt sind. Die Parteien werden für jedes Projekt, respektive jede Kampagne Einzelverträge (Kampagnenpläne/Mediapläne) schließen, die die jeweiligen Leistungspflichten konkretisieren. Die Einzelverträge sind in Textform abzuschließen.

1.2 Der Kunde wird nach dem in Ziffer 2 und im Angebot vereinbarten Leistungsumfang exklusiv mit iProspect zusammenarbeiten und die für die abgestimmten Kampagnenpläne erforderlichen Schaltungen ausschließlich bei iProspect einkaufen.

1.3 Vertragsgebiet ist Deutschland. Sollte es auf Kundenseite Marketingbedarf in weiteren Ländern geben, wird iProspect nach Prüfung und in Absprache mit dem Kunden Einzelangebote für die Betreuung erstellen, eine Abschlusspflicht besteht jedoch nicht.

2. Leistungsumfang

2.1 Search Engine Advertising (SEA)

SEA umfasst die Schaltung von bezahlten Anzeigen, sog. Search Ads (Paid Ads, bezahlte Suchtreffer im „Werbeblock“) in den Ergebnislisten der Suchmaschinen, die nach dem Keyword-Advertising- Prinzip bei dem jeweiligen Werbeträger (Suchmaschine) ausgespielt werden.

2.2 Social Media Advertising (Paid Social)

iProspect übernimmt die Planung und Schaltung von bezahlten Werbemitteln in Social Media Kanälen für die Werbe- und Marketingmaßnahmen des Kunden. Der konkrete Leistungsumfang (Scope of Work) für den Bereich Social Media Advertising ist, sofern relevant, im jeweiligen Angebot spezifiziert. Marketing im Bereich Social Media wird maßgeblich durch User beeinflusst, die pro-aktiv Produkte und/oder Dienstleistungen des Kunden bewerten und weiterempfehlen können und für deren Äußerungen iProspect in keinem Fall die Verantwortung trägt. Vielmehr ist eine Einflussnahme durch iProspect auf diese Meinungsbildung nicht gegeben. Der Kunde wird deshalb darauf hingewiesen, dass sich die Meinungsbildung in Form von Beiträgen auf Social Media-Plattformen auch kritisch oder negativ entwickeln kann.

2.3. Display Advertising

iProspect übernimmt die Planung und Schaltung von bezahlten Banner- und Videowerbemitteln (programmatisch und IO-Buchungen). Der konkrete Leistungsumfang (Scope of Work) für den Bereich Display Advertising ist, sofern relevant, im jeweiligen Angebot spezifiziert.

2.4. eCommerce

iProspect übernimmt die Planung und Schaltung von eCommerce Maßnahmen bei Retail Partnern und eCommerce Plattformen. Der konkrete Leistungsumfang (Scope of Work) für den Bereich eCommerce ist, sofern relevant, im jeweiligen Angebot spezifiziert.

2.5. Affiliate Marketing

iProspect übernimmt die Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Affiliate Marketings. Der konkrete Leistungsumfang (Scope of Work) für den Bereich Affiliate Marketing ist, sofern relevant, im jeweiligen Angebot spezifiziert.

2.6. Search Engine Optimization (SEO)

iProspect übernimmt die Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Search Engine Optimization. Der konkrete Leistungsumfang (Scope of Work) für den Bereich Search Engine Optimization ist, sofern relevant, im jeweiligen Angebot spezifiziert.

2.7. Web Development (Website & App)

iProspect übernimmt die Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Web Development. Der konkrete Leistungsumfang (Scope of Work) für den Bereich Web Development ist, sofern relevant, im jeweiligen Angebot spezifiziert.

2.8 Data & Analytics

iProspect übernimmt die Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Data & Analytics (z.B. die Beratung im Bereich Google Analytics). Der konkrete Leistungsumfang (Scope of Work) für den Bereich Data & Analytics ist, sofern relevant, im jeweiligen Angebot spezifiziert.

2.9. Leistungserbringung

iProspect ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung gem. dieser Ziff. 2, verbundene Unternehmen und qualifizierte externe Dienstleister als Subunternehmer einzusetzen.

3. Proprietäre Produkte und Service-Pakete/Inventory Media:

3.1. iProspect wird dem Kunden regelmäßig ihre proprietären Produkte und Service-Pakete vorstellen und anbieten. Solche proprietären Produkte und Service-Pakete sind nicht vom Leistungsumfang dieses Vertrages erfasst und werden zu gesonderten Geschäftsbedingungen angeboten.

3.2. iProspect ist zudem berechtigt, dem Kunden Inventory Media innerhalb eines Mediaplans anzubieten. Inventory Media sind Werbezeiten und -plätze, die iProspect oder eine Gesellschaft der Dentsu Gruppe ohne Kundenbezug auf eigenes Risiko und ohne Kenntnis des Mediaplans des Kunden erwirbt. Für Inventory Media gelten ebenfalls abweichende Geschäftsbedingungen. iProspect wird Inventory Media im Mediaplan als solches deutlich kenntlich machen.

3.3. Der Vertragsschluss hinsichtlich proprietärer Produkte/Service-Pakete sowie Inventory Media erfolgt im Wege des Einzelvertrages gem. Ziff. 5 dieser AGB. Für proprietäre Produkte/Service-Pakete sowie Inventory Media gelten Transparenzpflichten und Auditrechte nicht.

3.4. Out-of-Scope-Leistungen unterliegen nicht den Regelungen dieses Vertrages. Out-of-Scope-Leistungen werden in Textform (E-mail) vereinbart.

3.5. Sofern Leistungen über die Agentur bei Spezialagenturen, bezogen werden, gelten Transparenz- und Weiterleitungspflichten nicht. Solche Leistungen unterliegen keinen Audit-Rechten.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen, um iProspect die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu ermöglichen.

4.2 Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die von iProspect bereitgestellten Tracking Tags entsprechend der gemeinsam definierten Ziele zu implementieren. Die Funktionsfähigkeit ist vom Kunden sicherzustellen; dies gilt insbesondere für die Einspielung neuer Releases, Relaunches und Updates der Kundenwebsite. Stellt iProspect ein neues Release der Tracking-Tags zur Verfügung, so ist dieses binnen zwei Wochen vom Kunden zu implementieren, maximal jedoch ein Release pro Quartal. Der Mechanismus zur Zurechnung von Actions (Leads, Sales, Orders etc.) respektive die Auslieferung der von iProspect bereitgestellten Tracking Tags ist iProspect vom Kunden offen zu legen. Die Mechanik zur Zurechnung von Actions zu den einzelnen Medien wird dabei kampagnenindividuell vereinbart. Nimmt der Kunde Änderungen am Tracking vor (z.B. Änderungen an der Cookie Weiche (Zuordnung und Gewichtung von Kanälen, Cookielaufzeiten oder anderen, wichtigen Einstellungen) Anpassungen des Consent Banners), sind diese der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Auch verpflichtet sich der Kunde iProspect das Recht einzuräumen, den Firmennamen, Logos und die Marken des Kunden für die vom Kunden beauftragten Kampagnen zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung als Keyword im Anzeigentext und den hiermit verbundenen URLs. Sofern auf Grund von Mehrfachbuchungen ein Nachweis gegenüber Google oder einem anderen Anbieter für die Kundenbeziehung bzw. für die Verwendung der Marke erforderlich ist, erklärt sich der Kunde dazu bereit, geeignete Nachweise zur Verfügung zu stellen, wie z.B. einen Auszug aus dem Markenregister.

iProspect wählt im Bereich Paid Search gebuchte Keywords und Anzeigentexte entsprechend der allgemeinen Vorgaben des Kunden und den Kampagnenzielen aus. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit gebuchte Keywords und Anzeigentexte einzusehen und zu überprüfen. Der Kunde wird iProspect darüber informieren, wenn einzelne Keywords und/oder Anzeigentexte nicht geschaltet werden sollen. Die inhaltliche Verantwortung obliegt allein dem Kunden.

4.4 Werden Mitwirkungsleistungen vom Kunden nicht fristgerecht erbracht, kann iProspect die Leistung einstellen. Verzögerungen aufgrund einer Nichterbringung von Mitwirkungspflichten stehen in der Verantwortung des Kunden.

4.5 iProspect stellt dem Kunden vor Kampagnenstart und mit ausreichender Vorlaufzeit die technischen Anforderungen an die Formate der vom Kunden bereitzustellenden Werbemittel zur Verfügung. iProspect wird den Kunden über die Vorlaufzeiten informieren.

4.6 iProspect ist berechtigt, Name und Logo des Kunden für eigene Zwecke, z.B. Marketing und Dokumentation zu nutzen.

5. Mediaeinkauf

5.1 iProspect bezieht Mediazeiten bzw. -flächen (im Folgenden auch: Werbeplätze) direkt von den Vermarktern der Medien oder von der Konzerneinkaufsgesellschaft der Dentsu Gruppe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. iProspect verkauft die für die Durchführung der mit dem Kunden abgestimmten Kampagnenpläne benötigten Werbeplätze an den Kunden.

5.2 Hinsichtlich der Beschaffenheit der Werbeplätze sowie etwaiger Anforderungen der Medien gelten, soweit hier nichts Anderweitiges geregelt ist, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mediums oder dessen Vermarktungsgesellschaft. Die Agentur wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin eine Kopie der einschlägigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mediums oder dessen Vermarktungsgesellschaft zur Verfügung stellen. Sofern auf Grund rechtlicher Vorgaben in von diesem Vertrag umfassten Ländern ein Einkauf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung nicht möglich ist, werden die Parteien für das betreffende Land eine gesonderte Regelung treffen.

5.3 iProspect und Kunde bestätigen innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung/Präsentation gegenseitig die Vertragserfüllung, d.h. die ordnungsgemäße Lieferung bzw. den Erhalt der Leistung und der dafür freigegebenen Kosten bzw. des dafür gezahlten Kaufpreises entsprechend der zwischen den Parteien jeweils vereinbarten Einzelkaufverträge. Soweit eine solche Bestätigung nicht erfolgt und der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht oder die ordnungsgemäße Vertragserfüllung rügt, gilt der Vertrag als erfüllt und die Leistung als rügelos angenommen.

5.4 Die Gesellschaften der Dentsu Gruppe sind berechtigt, auch eigenständige unternehmerische Leistungen für Dritte (z.B. Agenturen, Medienunternehmen, werbungstreibende Unternehmen) zu entwickeln, zu erbringen und sich vergüten zu lassen. Soweit diese Aktivitäten zu gesonderten Vergütungen oder geldwerten Vorteilen der Agentur führen, werden diese von eventuell vorgesehenen Weiterleitungspflicht nicht erfasst.

6. Honorar

6.1 iProspect erhält für die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen, die im Zusammenhang mit der Schaltung von Werbemitteln über iProspect stehen, ein Honorar, dessen Höhe sich aus dem „Honorar- Bemessungsrahmen“ ergibt, wie er im diesbezüglichen Angebot aufgeführt ist.

6.2 Für alle übrigen Leistungen, die im Rahmen dieses Vertrages erbracht werden und nicht im jeweiligen Angebot enthalten sind, erhält iProspect das mit dem jeweiligen zu Grunde liegende Einzelvertrag vereinbarte Honorar. Sofern hierfür einzelvertraglich nichts weiter geregelt ist, rechnet iProspect diese Leistungen gegenüber dem Kunden auf Basis von Stundensätzen sowie nach Preisliste, wie sie im Angebot aufgeführt sind, ab.

6.3 Im Falle von Stornierungen bereits gebuchter Kampagnen (im Rahmen der jeweiligen Fristen der verschiedenen Medien) steht iProspect ein Ausfallhonorar von 50% des geplanten Agenturhonorars zu, mindestens jedoch die Bezahlung der für die Kampagne erbrachten Leistung in Arbeitsstunden gemäß der gültigen Stundensätze nach Angebot.

6.4 Erbringt iProspect im Laufe der Zusammenarbeit deutliche Mehraufwände (15% über dem vereinbarten Stundenlimit), wird das Honorar entsprechend angepasst. Alternativ können die Parteien eine Anpassung des Scope of Services vereinbaren.

6.5 Nicht enthalten und somit iProspect gesondert vom Kunden zu erstatten sind:

  • Alle Toolkosten die entsprechend vom Kunden beauftragt wurden, wie z.B. DSP-Lizenz, Ad-Serving, Ad Verification, Bidding-Toolkosten, oder Dienstleisterkosten, die iProspect durch die Vertragsübernahme oder auch -durchführung entstehen (z.B. Feed-Toolkosten) müssen vom Kunden übernommen werden.
  • Kosten für ggfls. für den Kunden zu erwerbende Lizenzen (z. B. für Trackingtools, Werbemittel).
  • Kosten, wie sie für eine notwendige Heranziehung von Instituten oder Informationsunterlagen (z.B. Wettbewerbsdaten) erforderlich werden, deren Beschaffung am Markt nicht unentgeltlich möglich ist (z.B. Nielsen).
  • Kosten, wie sie für vom Kunden gewünschte grafische Gestaltungen oder den Erwerb von Bildrechten erforderlich werden. Diese Kosten, die

der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Kunden bedürfen, werden dem Kunden zu den entstandenen und nachweisbaren Fremdkosten zuzüglich 15% Handlingfee weiterberechnet.

  • Kosten für Reisen von Agenturmitarbeitern im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden sind im Angebot spezifiziert.
  • Ein Aufwandsersatz für vom Kunden verlangte Leistungen Dritter, die nicht im Vertrag enthalten sind.
  • Übersetzungskosten für z.B. Werbemittel, Anzeigentexte, Präsentationen, etc.
  • Zusätzliche Meetings, Workshops & Präsentationen die nicht im Rahmen des Scope of Works des Einzelkaufvertrages festgehalten sind Die oben aufgeführten Fremdleistungen, Zusatzleistungen und Tools werden dem Kunden separat angeboten. Beschaffung oder Leistungserbringung erfolgen erst nach Angebotsannahme durch den Kunden

6.6 Beauftragt der Kunde iProspect mit der Erstellung spezieller, zusätzlicher Unterlagen (Sonderanalysen, Statistiken, Reports, etc.) z.B. für einen von ihm beauftragten Auditor, erfolgt eine gesonderte Abrechnung nach entstandenem Aufwand.

6.7 Erbringt iProspect Leistungen, die sich auf einen Zeitraum nach Ablauf des Vertrages beziehen, erhält iProspect dafür eine gesondert zu vereinbarende Vergütung, sofern die Leistung nicht im Vertragszeitraum beauftragt worden ist. Wird keine gesonderte Vergütung vereinbart, erfolgt die Vergütung nach den jeweils anwendbaren Regelungen für diesen Vertrag. Dasselbe gilt für Leistungen, die iProspect nach Ablauf des Vertrages für den Kunden auf dessen Wunsch erbringt.

7. Kaufpreis der Werbeplätze

7.1 iProspect erstellt die Rechnung über den Kaufpreis der Werbeplätze auf Grundlage des Einzelkaufvertrages. Der Kunde nimmt die sich daraus ergebenden Zahlungen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne weitere Abzüge vor.

7.2 Ferner ist iProspect in Einzelfällen berechtigt vor Kampagnenstart Vorausrechnungen zu stellen, sofern Vorauszahlung durch den Kunden (Zahlung per Vorauskasse) für einen rechtzeitigen Kampagnenstart erforderlich ist.

7.3 Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei iProspect.

7.4 Der Kunde wird alle notwendigen technischen Informationen (z.B. Bestellnummer) zeitnah bereitstellen, die zur rechtzeitigen Rechnungsstellung bei iProspect sowie zur Verarbeitung beim Kunden notwendig sind.

7.5 iProspect kann die Zahlungen des Kunden mit anderen fälligen Forderungen gegenüber dem Kunden aufrechnen, und ist dabei nicht an die gesetzliche Reihenfolgegebunden.

7.6 Alle Rechnungen verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer.

7.7 Alle Rechnungen werden dem Kunden grundsätzlich per Email zugesandt. Der Kunde stellt hierfür genau eine zentrale Emailadresse zur Verfügung. Nutzt der Kunde zum Rechnungsempfang ein elektronisches Portal, werden Rechnungen ausschließlich im xml-Format hochgeladen. Nachfolgende Rechnungsportale werden kostenfrei angebunden: Crossinx - XML-Anbindung, Tungsten - PDFs und XMLs, SAP - XML-Anbindung über AS2 – direkte Dateneinspeisung in das Kundensystem. Nach erfolgtem Emailversand bzw. Hochladen in das Kundenportal gelten Rechnungen als zugegangen. Alle Zahlungsfristen beginnen mit dem Zugang der Rechnung.

7.8 Bei Zahlungsverzug ist iProspect berechtigt, Verzugszinsen nach §288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

7.9 Sofern der Kunde in Verzug gerät, ist iProspect nach der zweiten Zahlungserinnerung ferner berechtigt, bereits erfolgte oder beabsichtigte Buchungen zu stornieren bzw. auszusetzen, bis die entsprechende Zahlung erfolgt ist. Darüber hinaus steht iProspect im Verzugsfall das Recht zu, diesen Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus anderen wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung hat jedoch die Setzung einer Nachfrist für die beanstandete Zahlung von mindestens einer Kalenderwoche vorauszugehen unter ausdrücklichem Hinweis, dass bei Nichtzahlung widrigenfalls fristlos gekündigt wird. iProspect kann in diesem Fall vom Kunden Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

7.10 iProspect wird in Bezug auf die Kaufpreisforderungen für im Rahmen dieses Vertrages gekaufte Werbeplätze eine Kreditversicherung abschließen. Sofern die Kreditversicherung versagt, seitens der Kreditversicherung gekündigt oder nur eine nicht ausreichende Deckung gewährt wird und der Kunde auf Anfrage von iProspect nicht bereit ist, vergleichbare Sicherheiten für die Kaufpreisforderungen zu gewährleisten, ist iProspect (unabhängig von den unter Ziffer 7.1 oder mit dem jeweiligen Einzelkaufvertrag vereinbarten Terminen) berechtigt, Zahlung des Kaufpreises im Voraus, d. h. vor Schaltung der Werbemittel, zu verlangen. Sofern die entsprechend angeforderte Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, steht iProspect das Recht zu, bereits eingekaufte Werbeplätze gegenüber den Medien zu stornieren und/oder diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kosten einer Stornierung hat in diesem Fall der Kunde zu tragen.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 iProspect wird die Pflichten aus diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns wahrnehmen und haftet gemäß diesem Sorgfaltsstandard für die vertragsgemäße einwandfreie Durchführung der vereinbarten Leistungen.

8.2 iProspect ist für den Inhalt von Websites Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware Dritter beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder einer fehlerhaften Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich. iProspect haftet für Schäden, die bei der Ausführung der im Rahmen dieses Vertrages übernommenen Verpflichtungen entstehen nur, soweit sie nachweislich von iProspect bzw. den von ihr beauftragten Dritten zu vertreten sind. Jegliche Haftung der iProspect, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist pro Jahr beschränkt auf einen Betrag in Höhe von 100% der Fee/ Vergütung der iProspect (d.h. exklusive Mediaschaltkosten), welcher in den 12 Monaten, vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leib und Leben sowie im Falle gesetzlich zwingender Haftung wie der Produkthaftung. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

8.3 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z. B. bei Streiks, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen, Brand usw.) verlängert sich die Liefer-/Leistungspflicht für beide Parteien um die Dauer der Behinderung.

8.4 iProspect bzw. die ggf. zur Leistungserbringung eingesetzten verbundenen Agenturen haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit und/oder die rechtliche, insbesondere marken-, wettbewerbs- und urheberrechtliche, Zulässigkeit der Werbemittel einschließlich von im Rahmen des Suchmaschinenmarketings ausgewählten Keywords. Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass die vom Kunden oder Dritten im Auftrag des Kunden im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Werbe- und sonstigen Marketingmaterialen (einschließlich Marken, Design, Software, sonstige Daten, Marketingstrategiedokumente, Keywords etc.) und geschalteten Werbemittel keinerlei Rechte Dritter verletzen und im Einklang mit geltendem Recht stehen. Insoweit ist eine Haftung von iProspect gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Darüber hinaus stellt der Kunde iProspect von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dieser Freistellungsanspruch umfasst insbesondere Anwaltskosten – auch außergerichtliche – nach den gesetzlichen Vorschriften sowie Gerichtskosten, angemessene Vergleichszahlungen sowie Schadensersatzverpflichtungen.

8.5 iProspect haftet nicht für etwaige Folgen einer fehlerhaften oder unvollständigen Implementierung des dem Kunden bereitgestellten Tracking Tags.

9. Geheimhaltungspflichten

9.1 Die Parteien verpflichten sich, Kenntnisse, die sie vertraulich vom jeweils anderen erhalten haben, keinem Dritten zugänglich zu machen und insbesondere über sämtliche Unternehmensdaten und -pläne des jeweils anderen Stillschweigen zu wahren und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn dies ist für die Erfüllung bzw. Durchführung dieses Vertrages erforderlich. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Informationen zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Parteien, zu Werbestrategien der Kunden, zu Mediaplänen und Konditionenvereinbarungen. Die Parteien stellen sicher, dass die von ihnen zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter, Berater oder Dienstleister entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

9.2 Nicht vertraulich sind nur solche Informationen und Unterlagen bzw. Tätigkeiten die a) bereits öffentlich bekannt sind oder während der Gespräche und Verhandlungen öffentlich bekannt werden, unabhängig davon, ob eine Partei dies zu vertreten hätte; b) die eine Partei legal auf anderem Wege erlangt hat als dadurch, dass die andere Partei diese Informationen und Unterlagen im Rahmen dieses Projekts zur Verfügung stellt; c) einer Partei bereits vor Unterzeichnung dieser Vereinbarung bekannt waren; d) seitens der Partei, die die Informationen oder Unterlagen gibt, ausdrücklich als nicht vertraulich bezeichnet werden.

9.4 Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.

10. Vertragsdauer

10.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist erstmals mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende des auf die Unterzeichnung folgenden Kalenderjahres ordentlich kündbar. Danach kann der Vertrag jeweils mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Kalenderjahresende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

10.2 Verletzt eine der Parteien die vertraglich übernommenen Verpflichtungen und stellt sie das vertragswidrige Verhalten nach schriftlicher Mahnung binnen eines Monats nicht ein, so ist die andere Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder sonstige Zahlungsunfähigkeit einer Partei) können beide Parteien den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

10.3 Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

11. Nutzungsrechte

11.1 Soweit iProspect im Rahmen seiner Leistungen für den Kunden schutzrechtsfähige Leistungen entwickelt, stehen iProspect sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte hieran zu. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe ist untersagt. Für die Dauer und im Umfang des Vertrages erwirbt der Kunde jedoch mit der vollständigen Zahlung die Nutzungsrechte an allen von iProspect im Rahmen dieses Vertrages ausschließlich für den Kunden gefertigten Arbeiten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die Nutzung im Vertragsgebiet gemäß Ziff. 1.3. Soweit iProspect für im Rahmen des Vertrags erbrachte Leistungen bereits bestehendes, nicht ausschließlich für den Kunden entwickeltes geistiges Eigentum von iProspect einsetzt, räumt iProspect dem Kunden hieran ohne zusätzliches Entgelt die für die beabsichtigte Umsetzung durch den Kunden notwendigen räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen, jedoch nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein.

11.2 Der Kunde räumt iProspect das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo im Rahmen einer iProspect-Eigenwerbung als Referenz zu benutzen.

11.3 iProspect erkennt an, dass Kunde alleiniger Inhaber der geistigen Eigentumsrechte (einschließlich aber nicht begrenzt auf registrierte Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Patente und Designs) von Kunde bleibt. iProspect respektiert diese geistigen Eigentumsrechte und wird es unterlassen, diese geistigen Eigentumsrechte für sich außerhalb der Leistungserbringung nach diesem Vertrag in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für alle Verfahren und Technologien, die iProspect im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistung von Kunde zur Verfügung gestellt werden oder iProspect anderweitig zugänglich werden. iProspect darf den Namen von Kunde nicht in einem Handelsnamen verwenden.

12. Datenschutz

12.1 Soweit der Kunde im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze an iProspect übermittelt, sichert der Kunde zu, dass die übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen rechtmäßig erhoben wurden und der Kunde berechtigt ist die personenbezogenen Daten zu verarbeiten und diese an die iProspect zu übermitteln.

12.2 Der Kunde stellt die iProspect von allen Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich der Kosten für angemessene Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung), die infolge einer Verletzung der Datenschutzbestimmungen durch den Kunden entstehen, frei.

12.3 In Bezug auf personenbezogene Daten, die von der iProspect im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, ist der Kunde Verantwortlicher und die iProspect Auftragsverarbeiter. In diesem Fall schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Maßgabe eines von iProspect zur Verfügung gestellten Musters.

13. Integritätsklausel

13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen.

13.2 Die Parteien stellen insbesondere sicher, dass weder sie noch etwaig von ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses betraute Dritte in irgendwelche Aktivitäten, Praktiken oder sonstige Verhaltensweisen anwenden oder dulden, die einen Verstoß gegen den UK Bribery Act (Bribery Act 2010 (c. 23)) oder sonstige der Korruptionsvermeidung und Korruptionsbekämpfung dienenden Regelungen darstellen können. Insbesondere stellen sie sicher, dass weder sie noch etwaig von ihnen eingesetzte Dritte im Rahmen von Vertragsanbahnungen oder -durchführungen unzulässige Zahlungen oder sonstige Vorteilsgewährungen anbieten, annehmen oder vermitteln. Weiterhin stellen sie sicher, dass weder sie noch etwaig von ihnen mit der Durchführung beauftragte Dritte unzulässige Zahlungen oder sonstige Vorteilsgewährungen an Amtsträger anbieten, in Aussicht stellen oder gewähren.

13.3 Die Parteien stellen sicher, dass sie die sich aus allen maßgeblichen Anti-Korruptionsregelungen ergebenden Verpflichtungen im eigenen Unternehmen implementiert haben und dauerhaft überwachen. Insbesondere werden sie die von ihnen eingesetzten Mitarbeiter und sonstige Dritte entsprechend anleiten und überwachen.

14. Abwerbeverbot von Mitarbeitern

Beide Parteien verpflichten sich, während sowie bis 6 Monate nach Beendigung dieses Vertrages, keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt abzuwerben. Das Abwerbeverbot umfasst die direkte Ansprache von Mitarbeitern sowie das Abwerben über Dritte (z.B. Headhunter, Personalagenturen, etc.). Die aktive Bewerbung durch einen Mitarbeiter ohne vorherige Ansprache dazu ist nicht umfasst.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Bezüglich der Vereinbarung über Schalt- und Mediaeinkaufverträge gemäß Ziff. 5 finden ausschließlich die Regelung des Kaufrechtes des BGB gem. §§ 433 ff. BGB Anwendung; die Vorschriften des Auftragsrechts sind, soweit sie dispositiv sind (z.B. §§ 666, 667 BGB), ausgeschlossen. Im Übrigen haben die nach diesem Vertrag von iProspect geschuldeten Leistungen dienstvertraglichen Charakter, auf die die Vorschriften des Dienstvertrages gem. §§611 ff. BGB, insbesondere auch zum Gewährleistungsrecht, Anwendung finden.

15.2 Dieser Vertrag sowie Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung der Vertragsparteien in Schriftform oder elektronischer Form. Zur Wahrung der elektronischen Form genügt auch eine andere als die in § 126a BGB bestimmte elektronische Signatur, nämlich die elektronische Signatur mittels einer geeigneten Signatur Software (z.B. „Adobe Sign“, „DocuSign“, etc.). Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses.

15.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

15.4 Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Frankfurt am Main. Das Schiedsgericht besteht aus 3 Volljuristen.

15.5 Das anwendbare materielle Recht ist das deutsche Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsregelungen und des UN-Kaufrechts. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch.